Steuerreformgesetz 2020 (StRefG 2020) und Abgabenänderungsgesetz 2020 (AbgÄG 2020)
Schwerpunkt Einkommensteuer:
Kleinunternehmer-Pauschalierung:
Bisher gibt es bis zu einer Umsatzgrenze eine Basispauschalierung von 6 % bzw. 12 % und verschiedene Branchenpauschalierungen. Ab 2020 gibt es zusätzliche Pauschalierungen für Kleinunternehmen. Darüber hinaus sind Sozialversicherungsbeiträge zusätzlich zu berücksichtigen.
Ziel dabei ist die Vereinfachung von Gewinnermittlung und Erklärung.
Anwendungsvoraussetzungen sind die Einkünfteermittlung nach § 4 Abs 3 EStG 1988 (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) bei Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit (außer Geschäftsführer-Gesellschafter von GmbHs, Aufsichtsräten und Stiftungsvorständen) und Umsätzen von (Netto) nicht mehr als EUR 35.000,00 („neue“ Kleinunternehmergrenze (bisher EUR 30.000,00) erzielt werden. Der Gewinn wird aus den Umsätzen (Betriebseinnahmen) ermittelt. Davon werden die pauschalen Betriebsausgaben abgewogen. Daneben können, mit Ausnahme der bezahlten Sozialversicherungsbeiträge und der Gewinnfreibetrag k e i n e weiteren Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Die (neuen) Pauschalsätze betragen bei Handel- und Produktionsbetrieben 45 % und bei Dienstleistungsbetrieben 20 % der Betriebseinnahmen.
Die Pauschalierung für Kleinunternehmer ist auch bei Mitunternehmerschaften anwendbar. Voraussetzung dafür ist, dass der Umsatz der Mitunternehmerschaft nicht mehr als (Netto) EUR 35.000,00 im Jahr beträgt. Bei freiwilligem Wechsel von Pauschalierung zu einer anderen Gewinnermittlung, ist eine „Rückkehr“ zur Pauschalierung frühestens nach Ablauf von drei Wirtschaftsjahren möglich. Bei der Pauschalierung entfallen Aufzeichnungspflichten im Wareneingangsbuch und in der Anlagenkartei. Bei der elektronischen Erstellung der Steuererklärung sind nun drei Eintragungen (Umsatz, Branche, Sozialversicherungsbeiträge) erforderlich.
Erhöhung der GWG-Grenze
Ab 2020 wird die Grenze für (sofort absetzbaren) GWGs von EUR 400,00 auf EUR 800,00 angehoben.
Weitere Änderungen:
- Einschränkung des Jahressechstel bei unverhältnismäßiger Optimierung
- Vertragsärzte erzielen Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
- Steuerpflicht für Ausgleichszulage
- Regelung für Befreiung bei Flurbereinigungen
- Entfall des Progressionsvorteils für beschränk Steuerpflichtige
Im Körperschaftsteuergesetz wurden neu geregelt:
- Sondervorschriften für hybride Gestaltungen und das
- Abzugsverbot für Zinsen- und Lizenzgebühren
Im Umgründungssteuergesetz wurde neu geregelt:
- die teilweise Einschränkung des Besteuerungsrechts und
- der Anteilstausch mit Nichtfestsetzungkonzept sowie
- die Zuschreibung nach § 6 Z 13 EStG
Steuerreformgesetz 2020 zum Schwerpunktthema Ökologisierung im Überblick:
Schwerpunkt KFZ:
- neues Messverfahren für CO2 Ausstoß mit 20-25% höheren Maßwerten
- Anpassung NoVa-Formel an neues Maßverfahren
- Sachbezug Dienstautos Erhöhung des CO2 Grenzwertes (ab 01.04.2020)
- Neu: für E-Fahrräder kein Sachbezug
- Motorbezogene Versicherungssteuer
- Neben der Motorleistung auch CO2 – Komponente maßgeblich (für Neuzulassungen ab 01.10.2020)
Änderungen im Umsatzsteuergesetz
- Erhöhung der Umsatzsteuergrenze für Kleinunternehmer von bisher (Netto) EUR 30.000,00 auf (Netto) EUR 35.000,00 pro Jahr
- Ermäßigter Steuersatz von 10% für E-Books
- Vorsteuerabzug für E-Krafträder
- Neue Definitionen für Reihengeschäfte
- Neue Definition für Konsignationslager
- Änderung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
- Digitalsteuerpaket
- Änderungen bei Aufzeichnungspflicht und Haftungen
SV-Bonus für sehr niedrige Einkommen
- bei selbstständig Erwerbstätigen und Bauern wird der Krankenversicherungsbeitrag von derzeit 7,65% auf 6,8% gesetzt
- Arbeitnehmer und Pensionisten erhalten höhere SV-Erstattungen:
- Arbeitnehmer: EUR 300,00 pro Jahr
- Pensionisten: EUR 200,00 pro Jahr